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AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen DEGARI Grafik & Gestaltung, Inhaberin: Gabriele Ritter, 21379 Scharnebeck (nachstehend: „DEGARI“ oder „wir“) und deren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichenden Bedingungen oder Vertragsangeboten des Kunden wird hiermit widersprochen. 

 

 

I. Grundlagen

1. Jeder -an DEGARI- erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten seitens DEGARI ist nicht Gegenstand des Vertrages. Die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit unserer Arbeiten obliegt dem Auftraggeber.

 

2. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.

 

3. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung, wobei die Tauglichkeit der Leistung zu einem bestimmten Zweck der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform (§ 126 b BGB) bedarf. Im Rahmen des Auftrags besteht für uns nach pflichtgemäßem Ermessen Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist. Reklamationen aufgrund künstlerischer Meinungsverschiedenheiten sind ausgeschlossen.

 

4. Die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolges schulden wir - abgesehen von einem vereinbarten konkreten Leistungsergebnis - nicht. Die Einbeziehung von fertigungstechnischen Rahmenbedingungen und sonstigen technischen, baulichen, logistischen oder anderen dem Kunden zuzurechnenden Umständen und Vorgaben ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

 

5. Nachträgliche Änderungen von Gegenstand und Umfang der Leistung bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Zusätzliche Leistungen sind vom Kunden angemessen zu vergüten. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, soweit es sich nicht um Mängelbeseitigung handelt.

 

6. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Angemessene Reise- und Fahrtkosten sind vom Kunden zu erstatten, soweit die Reise bzw. Fahrt zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgte und mit Billigung des Kunden erfolgte oder unter Berücksichtigung des Aufwands und der Effektivität alternativer Übermittlungs- oder Kommunikationsarten erforderlich war.

 

7. Die Aufbewahrung von Unterlagen, Halb- und Fertigerzeugnissen des Kunden, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht innerhalb von einem Monat zurückverlangt hat, schuldet DEGARI nicht. DEGARI vom Kunden überlassene Gegenstände und Unterlagen werden vom Kunden gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Für Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, haftet DEGARI nur bis zur Höhe des Materialwertes.

 

8. Wir geraten nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Kunden in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine bedarf der Schriftform.

 

9. Garantien im Rechtssinne durch uns liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.

 

10. Belegexemplare: Von vervielfältigten Werken sind DEGARI mindestens zehn (ungefaltete) Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die im Rahmen der Eigenwerbung verwendet werden dürfen.

 

II. Dritte

1. Wir dürfen nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Unsere Verantwortlichkeit für die uns obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.

 

2. Werden Dritte im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden in die Leistung einbezogen (Fremdleistungen), haften wir für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner sind wir nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird. Für etwaig an solche Dritten von uns leistende Vergütungen (Fremdkosten) können wir Vorkasse fordern und eine Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückstellen.

 

III. Mitwirkungspflichten

1. Der Kunde hat uns alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Bei vom Kunden veranlassten außerplanmäßigen Nacht- bzw. Feiertagsarbeiten wird der hierfür vorgesehene Zuschlag gemäß Angebot, in jedem Fall jedoch ein Mindestzuschlag von 25 % auf die Regelvergütung fällig.

 

2. Der Kunde übergibt uns nur solche Vorlagen, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt uns insoweit von allen Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei.

 

3. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit unserer Leistung sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb von 7 Tagen mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Kunde das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.

 

IV. Besondere Bedingungen für Beratungsleistungen

1. Beratungsleistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen. Soweit für die Beratungsleistungen und die Erhebung erforderlicher Daten Dritte herangezogen werden, erfolgt die Heranziehung dieser Dritten vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Namen und im Auftrag des Kunden.

 

2. Wir schulden eine fachgerechte Ausführung der Beratungsleistungen unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beauftragung benannten Anforderungen, nicht jedoch ein bestimmtes Beratungsergebnis, da eine solche Festlegung aufgrund der für Beratungen typischen Beurteilungsspielräume nicht zielführend ist. Für Beratungsleistungen gilt Dienstvertragsrecht.

 

V. Termine

1. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist  wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von DEGARI vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage oder nicht von uns zu vertretende Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.  

                                                                                                         

2. Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, können wir die angemessene Vergütung unseres tatsächlich entstandenen Mehraufwands verlangen.

 

VI. Nutzungsrechte

1. Reinzeichnungen dürfen ohne unsere Zustimmung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Nachahmungen sind unzulässig. Alle Rechte an Entwürfen, Vorschlägen, Ausschreibungsunterlagen usw. verbleiben bei uns. Auch die -für die Erfüllung des Vertrages- entstandenen Daten/Dateien verbleiben im Eigentum von DEGARI. Wir sind nicht verpflichtet, offene Daten/Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber eine Herausgabe, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, in Höhe des 2,5-fachen der einfachen Vergütung/Rechnung.

 

2. Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Ein Miturheberrecht ist ausgeschlossen. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist erst mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Eine gewerbliche Weiterverwertung unserer Leistung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bei uns.

 

3. Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei unsere weiteren Ansprüche und Rechte unberührt bleiben. Die Mindestvergütung beträgt das 1,5-fache der für die Nutzung nach den Regelsätzen von DEGARI zum Zeitpunkt der Nutzung zu entrichtenden Vergütung bzw. – sofern eine solche Vergütung nicht vorgesehen ist – der Regelvergütung nach für das jeweilige Arbeitsergebnis anwendbarem Vergütungstarifvertrag oder anwendbarer Honorartabelle (wobei für Designleistungen den Vergütungstarifvertrag Design (AGD), für Fotografien die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing Anwendung finden). Verletzt der Kunde das Recht auf Namensnennung (Ausnahme: Visitenkarten) hat er uns (zusätzlich) eine pauschale Abgeltung in Höhe von 35 % der für die jeweilige Nutzung zu entrichtenden Vergütung zu zahlen. Unser Recht, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

4. Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Gesamtleistung geschuldeten Entgelts. Es werden keine teilweisen Rechte bei teilweiser Zahlung eingeräumt. Eine Verwendung vor vollständiger Zahlung ist unberechtigt und unzulässig.

 

5. Wir sind ‑ auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte ‑ berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen ihrer Eigenwerbung sowie zur Teilnahme an Wettbewerben, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden, zu verwenden.

 

 

VII. Rechnungsstellung

1. Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil. Gerät der Kunde mit der Begleichung einer Rechnung trotz Mahnung in Verzug oder erlangen wir Kenntnis von Umständen, die erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder negative Beurteilung der Kreditwürdigkeit durch ein anerkanntes Wirtschaftsauskunftsunternehmen) sind wir berechtigt, sämtliche bis dorthin erbrachten Leistungen abzurechnen und unsere Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einzustellen. DEGARI ist ferner berechtigt, die Fortsetzung der Leistung von einer Vorauszahlung des Kunden abhängig zu machen, die der voraussichtlich bei Fertigstellung der Gesamtleistung bestehenden Gesamtvergütung von DEGARI entspricht.

 

2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zahlbar. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.

 

3. Kann ein Auftrag aus nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (insbesondere bei Kündigung des Kunden gem. § 649 BGB), schuldet der Kunde uns für die entfallende Leistung eine Ausfallvergütung in Höhe von 70 % der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich Leistungsbestandteil und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.

 

4. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Der Kunde ist für eventuelle Entgelte bzw. Beiträge an Verwertungsgesellschaften sowie für die Abgabe an die Künstlersozialkasse selbst verantwortlich und hat diese Kosten zu tragen.

 

VIII. Mängelhaftung

1. Der Kunde prüft die zu druckende Vorlage auf sämtliche Fehler. Nach erfolgter Druckfreigabe durch den Kunden sind wir von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen befreit. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler.

 

2. Bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt nicht vermeidbare, material- und verfahrensbedingte Abweichungen von Proben, Mustern, Korrekturausdrucken oder sonstigen Vorlagen in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Produktion gelten nicht als Mangel.

 

3. Wir haften nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit von Leistungsergebnissen, ferner nicht für deren Tauglichkeit zur Erlangung gewerblicher oder sonstiger Schutzrechte.

 

4. DEGARI haftet nicht dafür, dass von DEGARI erstellte Leistungsergebnisse und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Kunden keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Eine Kollisionsrecherche auf entgegenstehende gewerbliche Schutzrechte schulden wir nicht.

 

IX. Sonstige Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir gegenüber dem Kunden nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den doppelten Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter sowie auch entsprechend für Aufwendungsersatzansprüche.

 

X. Verschwiegenheit

Wir verpflichten uns, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über alle als vertraulich bezeichneten Informationen des Kunden, die uns im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.

 

XI. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

 

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.

 

Stand dieser AGB: Februar 2016

 

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